Erforderlich ist zumindest ein Abschluss der mittleren Reife (nach Besuch der Realschule, des M-Zweigs der Mittelschule oder der 10. Klasse eines Gymnasiums) oder eine abgeschlossene Berufsausbildung nach einem Hauptschulabschluss, die mindestens zwei Jahre dauerte.
Zur Bewerbung zugelassen sind:
Bürger gemäß des deutschen Grundgesetzes
Angehörige eines EU-Mitgliedsstaates sowie Bewerber aus Nicht-EU-Ländern, die entweder Deutsch als Muttersprache haben oder einen Beleg über ausreichende Deutschkenntnisse vorweisen können. Bewerber, deren Erstsprache nicht Deutsch ist, müssen ihrer Bewerbung einen Nachweis über ein erfolgreich absolviertes Sprachniveau B2 (z.B. Goethe-Zertifikat) hinzufügen.
Erforderliche Zusatzqualifikationen:
Ausgezeichnete Deutschkenntnisse in Wort und Schrift sind eine Grundvoraussetzung.
Notwendig sind psychische wie physische Widerstandsfähigkeit und die Fähigkeit, Belastungen standzuhalten.
Ein offener und freundlicher Umgang sowie die Kompetenz, eine vertrauensvolle Beziehung zu Menschen in unterschiedlichen Lebenslagen und jeglichen Alters aufbauen zu können.
Die Entscheidung über die Aufnahme in die Ausbildung trifft die Ausbildungsleitung auf Basis eines Auswahlverfahrens.